Für Pesche ist klar: Unterstützung beim Ausfüllen von Unterschriftenbögen muss möglich sein und darf nicht dazu führen, dass eine Unterschrift für ungültig erklärt wird. Eine andere Person kann zwar Pesches Personalien und die übrigen Angaben eintragen, aber unterschreiben will und kann er selbst. «Es sollte möglich sein, die politischen Rechte selbstständig wahrzunehmen, auch wenn dabei praktische Unterstützung erforderlich ist.»

Politisch engagiert sich Pesche seit Jahren. Er war Mitglied der Behindertensession und ist heute auch Mitglied des Grossen Gemeinderats (GGR) Ostermundigen. Die Verschärfung der Praxis der Bundeskanzlei empfindet Pesche als ungerecht, weil sie aus seiner Sicht gerade Menschen mit Behinderungen Hürden auferlegt. «Menschen mit Behinderung sollen nicht noch zusätzlich diskriminiert werden von der Bundeskanzlei.»

Pesche stört besonders, dass aus seiner Sicht die Falschen betroffen sind. Anlass für die Verschärfung der Regelung waren unter anderem betrügerische Praktiken kommerzieller Unterschriftensammelfirmen. Für ihn ist es deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb jetzt Menschen mit Behinderungen in ihrer politischen Teilhabe eingeschränkt werden.

Eine stellvertretende Unterschrift durch eine andere Person kommt für Pesche nicht infrage. Seine eigene Unterschrift ist für ihn ein wichtiger Ausdruck seiner politischen Selbstbestimmung. Hilfe beim Ausfüllen ermöglicht ihm dagegen, seine politischen Rechte selbst wahrzunehmen. 

Langfristig wünscht sich Pesche digitale Lösungen. E-Collecting und E-Voting könnten Menschen mit Behinderungen ermöglichen, sich selbstständiger und gleichberechtigter an der direkten Demokratie zu beteiligen. Dass seine Anliegen bei Behörden bisher wenig Gehör finden, frustriert ihn.

Ich begreife nicht, weshalb Menschen mit Behinderung immer dafür kämpfen müssen, dass man sie wahrnimmt und akzeptiert.

Pesche fordert deshalb, dass Unterstützung beim Ausfüllen von Unterschriftenbögen möglich bleibt – und dass seine eigene Unterschrift als Ausdruck seines politischen Willens anerkannt wird.